GRUNDLAGE DES SCHWEIZER STEUERSYSTEMS FÜR ARZTE
In der Schweiz unterliegen Ärzte als Selbstständige oder Angestellte der Einkommenssteuer auf Bund-, Kantons- und Gemeindeebene. Die Steuersätze variieren je nach Kanton (z. B. niedrig in Zug oder Schwyz, höher in Genf), und weltweites Einkommen ist steuerpflichtig. Für ausländische Gesellschaften gelten keine klassischen CFC-Regeln (Controlled Foreign Company), die Einkünfte automatisch der Schweizer Steuer unterwerfen würden. Stattdessen gibt es Anti-Missbrauchsregeln, die von Gerichten entwickelt wurden, um Scheinstrukturen zu verhindern. Wenn eine Panama-Gesellschaft effektiv aus der Schweiz gesteuert wird (z. B. durch Entscheidungen vor Ort), könnte sie als schweizerisch ansässig gelten und voll besteuert werden. → Zurück zum Überblick