Firmengründung
FIRMENGRÜNDUNG
Es ist grundsätzlich legal für einen Schweizer Bürger, eine Firma in Panama zu gründen, da Panama keine Beschränkungen hinsichtlich Nationalität oder Residenz der Gründer oder Eigentümer vorschreibt. Monatliche Geldüberweisungen zur Aufstockung des Firmenkapitals sind ebenfalls erlaubt, solange diese für legitime geschäftliche Zwecke erfolgen und den internationalen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) sowie den schweizerischen Steuergesetzen entsprechen.
ALLERDINGS GIBT ES WICHTIGE NUANCEN ZU BEACHTEN:
• Steuerliche Aspekte in der Schweiz: Als Schweizer Resident unterliegen Sie der weltweiten Besteuerung. Einkünfte aus der panamaischen Firma müssen in Ihrer Schweizer Steuererklärung deklariert werden, unabhängig davon, ob Panama eine territoriale Besteuerung anwendet (d.h. nur Einkünfte aus Panama selbst besteuert). Wenn die Überweisungen als Darlehen oder Kapitaleinlagen strukturiert sind, könnten Transfer-Pricing-Regeln greifen, die sicherstellen, dass Transaktionen zu marktüblichen Bedingungen ablaufen. Eine unzureichende Deklaration könnte als Steuerhinterziehung gewertet werden.
• Panamaische Seite: Panama erlaubt Ausländern die Gründung von Offshore-Gesellschaften ohne Mindestkapitalanforderungen (obwohl oft ein Minimum von 10.000 USD empfohlen wird), und es gibt keine signifikanten Währungsrestriktionen für Ein- oder Ausfuhren. Solche Strukturen werden oft für internationale Geschäfte genutzt, bieten aber auch Datenschutz.
• Internationale Regulierungen: Große Überweisungen (z. B. über 10.000 USD) unterliegen Berichtspflichten in der Schweiz und international, um Geldwäsche zu verhindern. Schweiz und Panama haben Abkommen zum Informationsaustausch in Steuersachen, was Transparenz erhöht.
Die Legalität hängt von den spezifischen Umständen ab, wie dem Zweck der Firma und der korrekten Einhaltung von Deklarationspflichten. Ich bin kein Rechts- oder Steuerberater – konsultieren Sie einen Fachanwalt oder Steuerexperten in der Schweiz, um individuelle Risiken zu bewerten und illegale Strukturen zu vermeiden.
DAUER EINER FIRMENGRÜNDUNG IN PANAMA
Die Gründung einer Firma in Panama ist relativ unkompliziert und schnell. Je nach Komplexität und Vorbereitung der Dokumente dauert der Prozess typischerweise 3 bis 10 Werktage
Dies umfasst die Erstellung der Gründungsdokumente, die Notarisierung und die Eintragung beim öffentlichen Register (Registro Público de Panamá). In einfachen Fällen kann es sogar nur 1–2 Tage dauern, wenn alle Unterlagen vorliegen und ein lokaler Anwalt (Resident Agent) involviert ist.
Zusätzliche Schritte wie die Beantragung einer Steuernummer (RUC) oder einer Betriebslizenz können die Gesamtdauer auf 2–3 Wochen verlängern, insbesondere wenn Bankkonten oder spezielle Genehmigungen erforderlich sind.
Eine physische Anwesenheit in Panama ist nicht notwendig; der Prozess kann remote abgewickelt werden.
ANFORDERUNGEN FÜR AUSLÄNDER
Ausländer können eine Firma in Panama zu 100 % besitzen und leiten, ohne dass Einschränkungen hinsichtlich Nationalität oder Wohnsitz bestehen.
Die Anforderungen sind unabhängig davon, ob der Ausländer einen steuerlichen Wohnsitz (tax residency) in Panama hat oder nicht – der Unterschied liegt hauptsächlich in den steuerlichen Konsequenzen (siehe unten). Hier die wesentlichen Requisiten:
Grundlegende Dokumente und Struktur:Mindestens ein Gesellschafter (Shareholder), der ein Ausländer sein kann.Mindestens drei Direktoren (President, Secretary, Treasurer), die Individuen oder Firmen sein können; keine Residenzpflicht in Panama. Ein lokaler Resident Agent (ein panamaischer Anwalt) ist obligatorisch. Kein Mindestkapital erforderlich (häufig $10.000 als Nominalwert angegeben, aber nicht einzuzahlen). Gründungsdokument (Pacto Social): Enthält Firmenname, Adresse, Zweck, Kapitalstruktur, Dauer (meist unbefristet) und Direktorennamen. Erforderliche Unterlagen: Beglaubigte Passkopie, Adressnachweis (z. B. Rechnung), ggf. Apostille für ausländische Dokumente.
Mit steuerlichem Wohnsitz in Panama:Keine zusätzlichen Gründungsanforderungen, aber steuerliche Implikationen: Panama besteuert nur Einkommen aus panamaischen Quellen (territoriales System). Als Resident unterliegen Sie potenziell der persönlichen Einkommensteuer (bis 25 %) auf weltweites Einkommen, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Panama verbringen oder Panama als wirtschaftliches Zentrum haben. Die Firma selbst zahlt 25 % Körperschaftsteuer auf panamaisches Einkommen. Es gibt Programme wie die Friendly Nations Visa, die Residenz erleichtern und steuerliche Vorteile bieten.
Ohne steuerlichen Wohnsitz in Panama:Ideal für Offshore-Strukturen: Die Firma zahlt keine Steuern auf ausländisches Einkommen (0 %). Nur eine jährliche Franchise-Steuer von $300 fällt an. Buchhaltungspflicht besteht (mindestens 5 Jahre Aufbewahrung), aber keine Steuererklärungen für rein ausländisches Einkommen. Achtung: Steuern im Heimatland (z. B. CFC-Regeln) können anfallen; professionelle Beratung empfohlen.
Spezielle Hinweise: In regulierten Branchen (z. B. Immobilien, Versicherung) gelten Restriktionen; Ausländer brauchen oft langjährige Residenz. Für Kryptowährungen oder Finanzdienstleistungen gibt es zusätzliche Lizenzen.